Vortragsveranstaltung Schwerbehindertenrecht

TEB Regionalgruppe Leipziger Land Bericht über die Vortragsveranstaltung zum
Thema Schwerbehindertenrecht am 25.01.2013
Referent : Herr Meding

Der Gruppenleiter, Herr Horcher, begrüßte zunächst die zahlreich erschienenen Teilnehmer, darunter einige neue, und führte dann in die für 2013 vorgesehenen Vortragsveranstaltungen ein. Danach begrüßte er den Referenten, Herrn Meding, dankte für das Kommen und die Bereitschaft zum Vortrag und gab dann an diesen weiter.

Herr Meding erläuterte zuerst, dass es sich beim Schwerbehindertenrecht um eine sehr komplexe, teilweise schwer verständliche Materie handle, so dass viele Betroffene ihre Bescheide oft nicht nachvollziehen könnten. Während des Vortrags erkannten wir recht schnell, wie recht der Referent mit dieser Aussage hatte. Herr Meding erklärte detailliert die Grundbegriffe Behinderung, Grad der Behinderung (GdB), Gesamt-GdB, Gleichstellung usw. Bei mehrfachen Beeinträchtigungen werden die einzelnen GdBs nicht etwa addiert, sondern ein Gesamt-GdB, ausgehend vom höchsten GdB, unter Berücksichtung der Auswirkungen gebildet. Die Begutachtung, d. h. die Festsetzung der einzelnen GdBs, erfolgt nach festgelegten ärztlichen Anhaltspunkten, von denen der Gutachter auszugehen hat.

Herr Meding stellte dann im einzelnen vor, welche Beeinträchtigungen zu welchem einzelnen GdB führen, wobei Art, Schwere und Auswirkung der einzelnen Beeinträchtigung zu beachten sind. Sehr schwierig wurde es dann bei der Bildung des Gesamt-GdB, wobei eben die gegenseitige Auswirkung oder auch Überschneidung von einzelnen Beeinträchtigungen zu beachten ist. Der Referent bezog uns dabei mit ein, indem er mehrere Beispielsfälle vorstellte, die wir lösen sollten. Es war keineswegs verwunderlich, dass wir mehrfach falsch lagen, ist doch die Bildung des Gesamt-GdB teilweise sehr schwer verständlich. Insofern stellten die Teilnehmer schon während des Vortrags eine Vielzahl von Fragen, die Herr Meding detailliert, geduldig und mit großer Sachkenntnis beantwortete.

Im weiteren Vortrag behandelte der Referent die Bereiche Heilungsbewährung, die einzelnen Merkzeichen, die Nachteilsausgleiche, insbesondere auch die Pauschbeträge im Einkommensteuerrecht, die Rechtsmittel im Verfahren und deren jeweils sinnvoller Einsatz im Einzelfall sowie den ab 01.01.2014 bevorstehenden neuen Ausweis in Form einer Chipkarte.

Der Referent glänzte in allem mit seiner hohen Sachkenntnis, die er aber sehr laienverständlich herüberbrachte. Dem Vortrag schlossen sich natürlich noch viele Fragen an, die ausführlich beantwortet wurden. Der vorgesehene Zeitrahmen wurde allerdings erheblich überschritten.

Der Vortrag, für den sich der Gruppenleiter Herr Horcher sehr herzlich bedankte, wurde von den Anwesenden mit lautem Beifall bedacht. Ein Feedback erbrachte, dass die Teilnehmer einen sehr gründlichen Einblick in diese komplexe Materie erhalten und sehr viele Informationen mitgenommen haben. Sicherlich aber werden wir diese Thematik noch einmal wiederholen müssen.

Nach der Verabschiedung des Referenten, der zu einem weiteren Termin eilte, setzte sich in der Gruppe eine intensive Diskussion fort. Zwischendurch ergab sich noch die Notwendigkeit verschiedener Einzelberatungen.

Als die Versammlung schließlich, erheblich über der Zeit, beendet wurde, unterhielten sich noch viele Teilnehmer in kleinen Gruppen. Es ist immer wieder schön zu sehen, welche Resonanz und Begeisterung die Veranstaltungen von TEB e. V. finden.

Joachim Horcher